Discussion:
UKW-Schiffsfunk: Wer kennt Frequenzen?
(zu alt für eine Antwort)
e***@gmail.com
2013-01-29 02:03:23 UTC
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In extremen Notsituationen (lebensbedrohliche Sitution) darf ja jeder
jedes Beliebige Funkgerät in Betrieb nehmen um damit Hilfe zu rufen.
Zumindest dann, wenn kein anderes Kommunikationsmittel verfügbar ist.
----------------

In Foren reden Halbwissende gefährlichen Schwachsinn !!
Lasst lieber jemand sterben als ein nicht-zugelassenes Funkgerät anzufassen.
Sag ich aus eigener Erfahrung. Unfall bei Salzburg , Schwerstverletzte, Tote . Hilfe gerufen mit Nicht-zugelassenem Sommerkamp TS660 .
Als beide Leichen und die Schwerstverletzten weggeschaft waren, fragte das dumme Bullenschwein nach dem Funkgerät mit dem der Notruf abgesetzt wurde und brachte das dann zur Anzeige .
Darum, gibt es in diesem Drecksstaat keine Zukunft mehr.
Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.
Ralph A. Schmid, dk5ras
2013-01-29 16:33:14 UTC
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Post by e***@gmail.com
Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.
Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf einer
BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die Feuerwehr
kam, und gut war das.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Frank Hucklenbroich
2013-01-30 07:32:09 UTC
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Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by e***@gmail.com
Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.
Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf einer
BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die Feuerwehr
kam, und gut war das.
Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
Notwehr). Kurz: Wenn es gilt, Gefahr von Leib und Leben anderer abzuwenden,
dann bleibt es straffrei, wenn man dabei Gesetze übertritt. Im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit natürlich (also nicht mit Tempo 100 rote Ampeln
überfahren um einen Leichtverletzten ins Krankenhaus zu bringen).

Grüße,

Frank
Ulrich F. Heidenreich
2013-01-30 10:07:19 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by e***@gmail.com
Oder, Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder hier in Österreich.
Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf einer
BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die Feuerwehr
kam, und gut war das.
Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
Notwehr). Kurz: Wenn es gilt, Gefahr von Leib und Leben anderer abzuwenden,
dann bleibt es straffrei, wenn man dabei Gesetze übertritt. Im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit natürlich
Ebent. Sich selbst ein Taxi per Funk zu bestellen, gehört nicht dazu :-)

SCNR,
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 10 Monaten und 25 Tagen ist Weihnachten
EW9FG MRW3Q TGKF2 R23K7 HNC6C T9E0O JNHQU 1LVYA DPXPN
Stellt euch vor, es ist Mittwoch und keiner geht hin!
Ralph A. Schmid, dk5ras
2013-01-30 11:38:43 UTC
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Post by Ulrich F. Heidenreich
Ebent. Sich selbst ein Taxi per Funk zu bestellen, gehört nicht dazu :-)
Äähm. Habe ich auch schon getan, kein Taxi am Stand, Telephonzelle
belegt und Wartende davor, Handy gab es damals nicht; ist aber
eindeutig verjährt, und hat uns damals den Tag gerettet. Als wir
dinsaßen, entspann sich ein lustiger Dialog zwischen Fahrer, Zentrale,
anderen Fahrern und mir. "Wagen 123, wer hat uns da vorhin
bescheidgegeben?" - Fahrer fragt mich, ich habe gesagt, "irgendein
anderes Taxi halt, keine Ahnung", Fahrer gibt das so zur Zentrale
weiter. "Hier 456, war des itt der Schorsch?" - "I woiß net, kaa scho
sei" - in dem Stil wurde dann noch eine Zeit lang von verschiedenen
Fahrern gerätselt, aber so recht kannte keiner die Stimme.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Ulrich F. Heidenreich
2013-01-30 12:56:45 UTC
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Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Post by Ulrich F. Heidenreich
Ebent. Sich selbst ein Taxi per Funk zu bestellen, gehört nicht dazu :-)
Äähm. Habe ich auch schon getan,
Ach neee :-)

Was ich allerdings denn doch nicht wagte, mir einen Straßenbahnanschluss
mit einem "Kollege, ich hab da noch einen Umsteiger" zu sichern. Weil's
der Kollege, der darum hätte bitten dürfen, selbst gehört hätte. <g>

CU!
Ulrich
--
Bei Amazon kauft man via http://u-heidenreich.de/Amazon
In 10 Monaten und 25 Tagen ist Weihnachten
8MCNP E1RZD B9HCB 2D42R X7W3U G708O XAH6C 1LGGT 1QMXZ
Stellt euch vor, es ist Mittwoch und keiner geht hin!
Ralph A. Schmid, dk5ras
2013-01-30 11:34:58 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
Notwehr). Kurz: Wenn es gilt, Gefahr von Leib und Leben anderer abzuwenden,
dann bleibt es straffrei, wenn man dabei Gesetze übertritt. Im Rahmen der
Verhältnismäßigkeit natürlich (also nicht mit Tempo 100 rote Ampeln
überfahren um einen Leichtverletzten ins Krankenhaus zu bringen).
Eben, das ist der Punkt. Mobiltelephon war zu der Zeit nicht ohne
Fremd- und Eigengefährdung möglich (auf der Autobahn, steckt tief in
Laptoptasche außer Reichweite), Funkgerät war fix montiert und blind
bedienbar, also war das eine klare Sache. Dazu war die Meldung ohne
Verzug bei genau denen, die dann auch ins rote Auto hüpfen und
losfahren, somit auch noch Zeit in der Meldekette gespart, und die
Dringlichkeit war eindeutig, ein voll besetzter Pendlerzug, der neben
der BAB herfährt und aus dessen Drehgestell Qualm und Feuer kommen,
reichte mir aus, so eine Übertretung zu rechtfertigen.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Wolfgang Koch
2013-01-30 11:44:48 UTC
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Post by Frank Hucklenbroich
Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
Notwehr).
Habe das hier gefunden:

§ 35 Entschuldigender Notstand
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html

Abgesehen davon sind Polizisten ja keine Volljuristen und können sich
schon mal irren.

Gruß wolfgang
Frank Hucklenbroich
2013-01-30 12:04:27 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Koch
Post by Frank Hucklenbroich
Richtig, das läuft dann unter dem sog. "Nothilfe"-Paragraphen (analog zur
Notwehr).
§ 35 Entschuldigender Notstand
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__35.html
Abgesehen davon sind Polizisten ja keine Volljuristen und können sich
schon mal irren.
...und abgesehen davon beschrieb der OP einen Vorfall in Österreich, da
gilt das deutsche StGb schon seit 1945 nicht mehr ;-)

SCNR,

Frank
Dırk Schneıder
2013-02-23 14:42:46 UTC
Permalink
Post by Ralph A. Schmid, dk5ras
Schwachfug. Ich habe bereits einen Notruf bei Brand per Funk auf
einer BOS-Frequenz abgesetzt, gab eine verdutzte Rückfrage, die
Feuerwehr kam, und gut war das.
Hattest du dir da auch einen temporären Rufnamen gegeben?

D.
Ralph A. Schmid, dk5ras
2013-02-24 09:51:23 UTC
Permalink
Post by Dırk Schneıder
Hattest du dir da auch einen temporären Rufnamen gegeben?
"Florian xxx für die Funkwerkstatt, kommen". War zu der Zeit auch
nicht gelogen...und wäre heute allerhöchstens eine kleine
Umdeutung/Übertreibung :) An sich hätte ich sogar noch einen
vermutlich legal verwendbaren BOS-Funkrufnamen in der Hinterhand
gehabt, aber der hätte für noch mehr Verwirrung gesorgt. Der war
Jahrzehnte alt, und die Umstände der Verwendung waren nirgends mehr so
genau zu erfahren, ob nur im Firmenfahrzeug, nur mit dem damals
angemeldeten FuG, personengebunden oder nicht, usw. Es lag auißer der
Urkunde quasi nix mehr an Informationen vor, und die heute zuständigen
Stellen wußten auch nicht mehr so recht, was das ist.


-ras
--
Ralph A. Schmid

http://www.schmid.xxx/ http://www.db0fue.de/
http://www.bclog.de/
Jürgen Hüser
2013-01-31 00:39:31 UTC
Permalink
Hallo!
^^^^^^^^^^^^^
^^^^^^^^^^^^^

Zuerst einen knapp 125 Monate alten Beitrag auskramen, und dann auch
noch grottenfalsch zittieren.
Oder warum zittiertst du Dieter aus einem Beitrag von Volker?
Post by e***@gmail.com
In Foren reden Halbwissende gefährlichen Schwachsinn !!
Wo ist denn hier ein Forum, du Internetjünger?
Post by e***@gmail.com
Lasst lieber jemand sterben als ein nicht-zugelassenes Funkgerät anzufassen.
Für Leute die keine Ahnung von Funk haben (so richtig Ahnung) sowie das
passende Benehmen, kann man das so stehen lassen.

Die (wenigen!) Freaks die aber breitbandig abstimmbare Funkgeräte mit
sich führen _und wissen auf welcher Frequenz und in welcher Verkehrsart,
Bandlage und Gegensprechabstand die im vorliegenden Fall richtige
Leitstelle benutzt_ würde hoffentlich wegen unterlassender Hilfeleistung
angezeigt werden.
Post by e***@gmail.com
Sag ich aus eigener Erfahrung. Unfall bei Salzburg ,
Schwerstverletzte, Tote . Hilfe gerufen mit Nicht-zugelassenem
Sommerkamp TS660 .
Ahja...mit wem hast du denn da gefunkt um Hilfe zu holen?
Im 6m Band über die nächste Kaserne nach dem SAR-Heli gefragt, oder wie?

Ich weis ja nicht wo bei euch die normalen BOS überall rumfunken, kenne
da nur den 2m Bereich in Österreich.
Post by e***@gmail.com
Als beide Leichen und die Schwerstverletzten
weggeschaft waren, fragte das dumme Bullenschwein nach dem Funkgerät
mit dem der Notruf abgesetzt wurde und brachte das dann zur Anzeige
. Darum, gibt es in diesem Drecksstaat keine Zukunft mehr. Oder,
Notruf absetzten und dann sich aus dem Staub machen. Sie machen dich
fertigt. Und das ist in Deutschland genau so wie in der Schweiz oder
hier in Österreich.
Wenn du dich als Gewalttatsopfer effektiv gewährt hättest und würdest in
diesem Tenor jammern, würde ich dich verstehen. Hatte selber mal einige
Wochen Stress mit deutschen Behörden, nur weil ich einem
dahergelaufenden Chaoten deutlich machen konnte, was ich davon halte
wenn man mich mit Waffengewalt nötigen will.

Aber wenn du solche Erfahrungen mit einem TS660 gemacht haben solltest,
wird es offensichtlich an deinem Verhalten, oder eben der Art deines
Notrufes gelegen haben.

Das sage ich als jemand zu dessen täglicher Arbeitsausrüstung eben
Geräte gehören, die nicht nur auf beliebigen Frequenzen senden können,
sondern wo auch das Wissen vor sitzt wer wo und wie zielsicher erreicht
werden kann.

Wenn ich bei einem Kunden bin an deren Feststation ich was machen soll,
habe ich IMMER ein Handfunkgerät am Gürtel was nicht nur die
Kundenfrequenz "kann", sondern wo diese auch aktiv mitläuft.
Da hat mir noch niemand gesagt das ich das nicht dürfte...es wird eher
als selbstverständlich hingenommen.
Und das eben nicht nur im Betriebsfunk oder Taxifunk, nö..ebenso bei
Rettungsdiensten, Feuerwehren und Polizei.


Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser
--
www.funktechnik-hueser.de
h***@gmail.com
2018-03-27 09:28:11 UTC
Permalink
Was ist genau illegal ?
- Mit einem Scanner mithören ?
- Mit einem Seefunkgerät mithören ?
Wenn ich als Skipper mein VHF-Handy im Schlauchboot an Land nehme und
dabei den Kanal 16 mithöre ist das illegal ?
Markus
says...
hi,
"Torsten Stein" schrieb
in dem Datenblaett vom THF7 (www.kenwood.net)
sind z.B. alle UKW-Seefunkfreq. gelistet.
und auf www.dp07.de findest du die Kanaele
fuer eben dp07.
Du weisst, dass es illegal ist?
Grusz Dieter
--
Markus Baertschi Phone: ++41 (21) 807 1677
Bas du Rossé 14b Fax : ++41 (21) 807 1678
Switzerland Homepage: www.markus.org
Nein, Quatsch. Als inhaber einer Erlaubis kannst du deine mobile Seefunkstelle mit ATIS Kennung selbstverstäöndlich mitnehmen und hören. Betriebliches Funken von Land zum Schiff nur über spezielle Kanäle mit kleiner Leistung. Es gibt sogar einen Sozialkanal, da kannst du rund um die Uhr Quatschen.
Michael Kallweitt
2018-03-27 11:15:37 UTC
Permalink
^^^^^^^^^^^^
Post by h***@gmail.com
Nein, Quatsch. Als inhaber einer Erlaubis kannst du deine mobile
Seefunkstelle mit ATIS Kennung selbstverstäöndlich mitnehmen und
hören. Betriebliches Funken von Land zum Schiff nur über spezielle
Kanäle mit kleiner Leistung. Es gibt sogar einen Sozialkanal, da
kannst du rund um die Uhr Quatschen.
Hoffen wir, dass deine Antwort dem Fragesteller nach knapp 16 Jahren
noch weiterhilft. 8-)

73's
--
www.wasfuereintheater.com - Neue Theaterprojekte im Ruhrpott
„DAS UNBEKANNTE SCHÖN ZU FINDEN. DEM UNVERSTANDENEN MIT WÄRME ZU
BEGEGNEN. DAS IST WAHRE LIEBE“ Barbara Bollwahn, http://ow.ly/Xk52L
h***@gmail.com
2018-03-27 09:33:17 UTC
Permalink
Hallo Scannerfreaks,
wer kennt sich in deutschen Küstengewässern (speziell Ostsee) aus und kann
mir mal ein paar Tips geben, was im marineband los ist und wo man hindrehen
sollte. Ich habe über Stunden bereits 156.475 (ch69) und 156.625 (ch72)
gescannt, ohne Erfolg zu haben. Gefunden habe ich andererseits auf 161.600
(ch29) den Lotsendienst von Trelleborg-Fährhafen...aber das ist nicht sehr
spannend. Was ist aus den deutschen Küstenfunkstellen auf UKW geworden? Die
laufen doch jetzt unter DP07 und angeblich mit Sendern in Kiel, Lübeck und
Arkona. Aber auch dort ist nichts zu hören.
Wo findet man die ganzen kleinen Fischerboote, wo treffen sich die Segler
und verabreden sich zum Bier?.... -))
Gruß, Torsten
Franko Bäcker
2022-09-16 09:51:35 UTC
Permalink
hi,
Torsten Stein schrieb
da wäre ich skeptisch...das bewußte Abhören von z.B. BOS-Funk ist in DL
definitiv verboten; von UKW-Schiffsfunk habe ich in der Beziehung noch
nichts gehört. Gegenüber Funkamateuren geht man sogar soweit, das sie
keinen
Ärger bekommen, wenn sie "zufällig" beim Testen ihrer Geräte Funkverkehr
auf
einer BOS-Frequenz gehört haben und darüber Stillschweigen gegenüber
Dritten
bewahren.
Amateurfunk ist Experimentalfunk(z.B.Ausbreitungsbedingungen), UKW-Seefunk
nicht.
Wie "wichtig" nimmt man dann UKW-Seefunk Seitens der Regulierungsbehörde?
zumindest gab es bis vor kurzem keine Zulassung von UKW-Seefunk Handy's,
alle Geraete mussten fest eingebaut sein und gewissen Kriterien (EU...)
genuegen..
Die Zulassung ist aber auch heute noch notwendig und damit auf das Boot
bezogen und nicht auf die Person.
Bestimmt von minderer Wichtigkeit/Vertraulichkeit und damit sicher nicht
ganz so dramatisch wie beim BOS.
Wer weiss?
Grusz Dieter
Viel Meinung ,aber wenig Ahnung, das abhören von Schiffsfunkfreq. ist nicht verboten und hat mit BOS nix zu tun.Das Abhören von Schiff zu Schiff Privat QSO´s ist lediglich verpönt nicht verboten
Wolf gang P u f f e
2022-09-16 14:07:28 UTC
Permalink
Nach 22 Jahren und 2 Monaten endlich eine Antwort...
Ich bin der Meinung, das war Spitze! ;-)
https://www.zdf.de/assets/spitze-100~768x432
helge adler
2023-05-17 05:58:48 UTC
Permalink
Post by Wolf gang P u f f e
Nach 22 Jahren und 2 Monaten endlich eine Antwort...
Ich bin der Meinung, das war Spitze! ;-)
https://www.zdf.de/assets/spitze-100~768x432
Ja, Spitze, und im Notfall darf man sowieso Alles!

Alles Gute!

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